Vorbereitungsdienst
Rechtsgrundlage für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst ist die
Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils im Februar und im September und dauert 24 Monate.
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte. Im ersten Ausbildungsabschnitt (6 Monate) wird der Studienreferendar an der Schule ausgebildet, an der das Studienseminar eingerichtet ist (Seminarschule). Im zweiten Ausbildungsabschnitt (12 Monate) wird der Studienreferendar einer anderen Schule (Einsatzschule) zugewiesen. Einsatzschulen sind staatliche Gymnasien. Im dritten Ausbildungsabschnitt (6 Monate) schließt der Studienreferendar seine Ausbildung an der Seminarschule ab.
Die Ausbildung der Studienreferendare vollzieht sich in folgenden Formen:
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte. Im ersten Ausbildungsabschnitt (6 Monate) wird der Studienreferendar an der Schule ausgebildet, an der das Studienseminar eingerichtet ist (Seminarschule). Im zweiten Ausbildungsabschnitt (12 Monate) wird der Studienreferendar einer anderen Schule (Einsatzschule) zugewiesen. Einsatzschulen sind staatliche Gymnasien. Im dritten Ausbildungsabschnitt (6 Monate) schließt der Studienreferendar seine Ausbildung an der Seminarschule ab.
Die Ausbildung der Studienreferendare vollzieht sich in folgenden Formen:
- Hörstunden in den eigenen Fächern zu Beginn der Ausbildung
- Hospitationen in anderen Fächern und anderen Schulen
- Lehrversuche (Planung und Gestaltung einer Unterrichtseinheit)
- Zusammenhängender Unterricht ab dem dritten Monat des Vorbereitungsdienstes
- Eigenverantwortlicher Unterricht ab dem sechsten oder siebten Monat des Vorbereitungsdienstes, insbesondere im zweiten und dritten Ausbildungsabschnitt
- Fachsitzungen zur Vermittlung der Inhalte der fachspezifischen Ausbildung
- Praktika und Übungen in geeigneten Fächern
- Allgemeine Sitzungen zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte in Pädagogik, Psychologie, Schulrecht und Schulkunde sowie Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung
- Lehrgänge und Veranstaltungen mehrerer Studienseminare
Die Ausbildung im zweiten Ausbildungsabschnitt an der Einsatzschule dient dazu, dass der Studienreferendar eine andere Schule näher kennen lernt, dort durch Erteilung von Unterricht seine pädagogischen, fachdidaktischen und methodischen Erfahrungen erweitert und Sicherheit im Unterrichten gewinnt.
Der Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten Staatsprüfung. Rechtsgrundlage hierfür ist die
Der Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten Staatsprüfung. Rechtsgrundlage hierfür ist die
Studienreferendare, die diese Prüfung bestanden haben, sind auf Grund des Prüfungszeugnisses berechtigt, die Bezeichnung „Lehramtsassessor“ zu führen.